Kosten und Kostenerstattung
Auszug aus der Berufsordnung
§ 16 Honorierung und Abrechnung (2):
Approbierte Kammermitglieder dürfen die Sätze nach der GOP nicht in unlauterer Weise unterschreiten oder sittenwidrig überhöhte Honorarvereinbarungen treffen. In begründeten Ausnahmefällen können sie Patienten/innen das Honorar ganz oder teilweise erlassen.
Privat Versicherte, Beihilfe
Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, empfiehlt es sich vor Antritt der Therapie
- sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob Sie die Kosten für eine Online-Therapie übernimmt bzw. ob evtl. bestimmte Antragsmodalitäten oder Einschränkungen zu berücksichtigen sind,
- die zur Durchführung der Behandlung notwendigen Formulare zu beantragen.
Bei beihilfeberechtigten Patienten ist die gesonderte Beantragung einer Kostenübernahme mit zu erstellendem Gutachten nach den probatorischen Sitzungen erforderlich.
Abrechnung privat Versicherte, Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):
Ziffer 870, Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung,
Dauer mind. 50 Minuten, 2,3-fach, € 100,55.
Die therapeutischen Leistungen werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.
Zur Erstattung der Kosten müssen diese bei Ihrem Versicherungsträger eingereicht werden.
Selbstzahler
Für Selbstzahler berechne ich ein reduziertes Stundenhonorar von € 90,00.
In sozialen Härtefällen kann für eine Erstberatung auch ein geringeres Honorar vereinbart werden.
Coaching
Die Coaching-Sitzungen werden monatlich in Rechnung gestellt.
Kosten und Dauer je Sitzung: € 60,00/50 Min.
Zusammengefasst
- Selbstzahler für Psychotherapie, Paartherapie, Coaching
- Kostenübernahme Psychotherapie von Privatkrankenkassen, Beihilfe

Terminvereinbarung
Mobil: 0157 - 3468 2053
Tel. : 06775 - 968 776
Freie Termine
ab 10/23 vorhanden
Telefonsprechzeiten
für Notfälle
DI : 11.00 - 13.00 Uhr
DO : 17.00 - 19.00 Uhr
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