Kosten und Kostenerstattung

Auszug aus der Berufsordnung

§ 16 Honorierung und Abrechnung (2):
Approbierte Kammermitglieder dürfen die Sätze nach der GOP nicht in unlauterer Weise unterschreiten oder sittenwidrig überhöhte Honorarvereinbarungen treffen. In begründeten Ausnahmefällen können sie Patienten/innen das Honorar ganz oder teilweise erlassen.

Privat Versicherte, Beihilfe

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, empfiehlt es sich vor Antritt der Therapie

  • sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob Sie die Kosten für eine Online-Therapie übernimmt bzw. ob evtl. bestimmte Antragsmodalitäten oder Einschränkungen zu berücksichtigen sind,
  • die zur Durchführung der Behandlung notwendigen Formulare zu beantragen.

Bei beihilfeberechtigten Patienten ist die gesonderte Beantragung einer Kostenübernahme mit zu erstellendem Gutachten nach den probatorischen Sitzungen erforderlich.

Abrechnung privat Versicherte, Beihilfe

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):
Ziffer 870, Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung,
Dauer mind. 50 Minuten, 2,3-fach, € 100,55.
Die therapeutischen Leistungen werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.
Zur Erstattung der Kosten müssen diese bei Ihrem Versicherungsträger eingereicht werden.

Selbstzahler

Für Selbstzahler berechne ich ein reduziertes Stundenhonorar von € 90,00.
In sozialen Härtefällen kann für eine Erstberatung auch ein geringeres Honorar vereinbart werden.

Coaching

Die Coaching-Sitzungen werden monatlich in Rechnung gestellt.
Kosten und Dauer je Sitzung: € 60,00/50 Min.

Zusammengefasst

  • Selbstzahler für Psychotherapie, Paartherapie, Coaching
  • Kostenübernahme Psychotherapie von Privatkrankenkassen, Beihilfe


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Videosprechstunde

Terminvereinbarung
Mobil: 0157 - 3468 2053
Tel.  : 06775 - 968 776

Freie Termine
ab 10/23 vorhanden



Telefonsprechzeiten
für Notfälle

DI   : 11.00 - 13.00 Uhr
DO  : 17.00 - 19.00 Uhr




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